Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen
(wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren
Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren
Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder
Vermittler (Hinweis bei Bu-chung und Buchungsbestätigung) können wir
für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei
Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen
der Fluggesell-schaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen
gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14,
15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen
betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler
tätig werden. Hier gelten die jeweili-gen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die
Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer
von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann
zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen
müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich,
mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den
Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor,
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über
die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
» bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
» vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
» vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
» vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
» ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
» am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
» bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
» vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
» vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
» ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
» bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
» vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
» vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
» am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des
Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
» bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20% ab 7. Tag vor Reiseantritt bis
zum Tag des Reiseantritts 30%
» bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises
» bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Bearbeitungsgebühr pro
Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten
auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die
abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei
Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein
oder ein wesentlich gerin-gerer Schaden entstanden ist als die von uns
geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind
grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich.
Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen €
15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage
eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl
vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir
können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und
der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
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5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden
wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die
geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den
Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3
BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per
Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben,
Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu
tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen: 8.1.
Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz
unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis,
wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere
Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin
eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der
Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise
aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern
wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir
insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher
nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist
und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
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10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung
tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu
vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die
in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie
es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine
Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar
gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung
meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich
aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von
Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise
(Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten
des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen
Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den
Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so
gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der
Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine
anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können
hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und
dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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